Strafrecht und Strafverteidigung
Das Tätigkeitsfeld im Strafrecht und der Strafverteidigung reicht von der präventiven Beratung und Begutachtung potentiell strafrechtlich relevanter Sachverhalte über die Vertretung im Ermittlungsverfahren und im Hauptverfahren und dem Berufungsrechtszug bis hin zur Verteidigung in der Revision.
Zur Sicherstellung eines rechtskonformen Verhaltens (Compliance) werden mit Ihnen organisatorische Maßnahmen besprochen. Ziel präventiver Beratung und Konzeption ist der Ausschluss oder doch zumindest die Minimierung strafrechtlicher Risiken in Unternehmen.
Rechtsanwalt Frings wird beratend und vertretend tätig, wenn Ermittlungen gegen „die Verantwortlichen“ eines (Ihres) Unternehmens geführt werden. Für Zeugen bin ich als Zeugenbeistand tätig. Ziel einer Verteidigung in diesem Bereich ist es, für den oder die „Verantwortlichen“ den Status als Beschuldigter zu vermeiden.
Die Verteidigung beginnt sinnvollerweise bereits im Ermittlungsverfahren, insbesondere auch bei drohenden oder vollzogenen Zwangsmaßnahmen, wie der Festnahme oder Verhaftung Untersuchungshaft, der Durchsuchung, der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis. Ziel einer Verteidigung bereits zu Beginn eines Strafverfahrens ist die Vermeidung von Zwangsmaßnahmen oder die Beseitigung der negativen Auswirkungen vollzogener Maßnahmen. Frühe Verteidigung bietet in vielen Fällen bei entsprechendem Engagement gute Chancen die Einstellung des Verfahrens zu erreichen und so eine Anklage und die öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden.
Im Strafrecht ist Rechtsanwalt Frings bundesweit tätig und verteidigt gegenüber allen Staatsanwaltschaften, tritt vor allen Gerichten (Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte, Bundesgerichtshof) auf. Er verteidigt Jugendliche und Heranwachsende ("Jugendstrafrecht"), sowie Erwachsene.
Rechtsanwalt Frings ist auf allen Gebieten des Strafrechts tätig. Insbesondere in den Bereichen:
Arzneimittelstrafrecht und Lebensmittelstrafrecht: Verstöße gegen das AMG, HWG, LFBG (und damit zusammenhängender Verordnungen) etc.
Betäubungsmittelstrafrecht (Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe)
Steuerstrafrecht
Wirtschaftstrafrecht: Betrug, Untreue, Korruptionsstraftaten, Insolvenzstraftaten (Bankrott, Insolvenzverschleppung etc.)
Straftaten gegen den Wettbewerb: Absprachen, Bestechung, Bestechlichkeit
Verkehrsstrafrecht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Trunkeneit im Verkehr, Körperverletzung und Tötung im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
Strafsachen gegen Beamte, insb. Polizeibeamte
Computerstrafrecht und IuK-Kriminalität (Computersabotage, Computerbetrug, Urheberrechtsverletzungen)
Internetstrafrecht (Straftaten im Internet: ebay-Betrug, Bank-Agenten, Verbreiten unerlaubter Inhalte über das Internet)
Kapitalstrafrecht (Mord, Totschlag)
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